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Leithagasse 15
2473 Potzneusiedl
Austria

+43 2145 24025

Wir fertigen Holzkisten nach Maß und auf Kundenwunsch. Auch Displays, Aufsteller und andere Artikel aus Holz bieten wir in bestimmtem Umfang an. Eine Fotogalerie als Querschnitt bisher produzierter Artikel ist in den folgenden drei Kategorien zu sehen:

Weinkisten & Spiritboxes

Tortenboxen & Sweet Boxes

Genussboxen & Ideen aus Holz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neumann GmbH

Auf dieser Seite finden Sie die vertraglichen Rahmenbedingungen im form unserer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Neumann GmbH

 

Neumann GmbH
AGB 10/2015-1


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
Neumann GmbH, Leithagasse 15, 2473 Potzneusiedl,
Österreich Stand: 10/2015, Fassung Nr. 1


1) Geltungsbereich
a. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.
b. Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden für den das Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört (§1 KSchG).

2) Vertragsabschluss
a. Angebote unsererseits sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit Genehmigung einer schriftlichen Auf-tragsbestätigung zustande. Auftragsbestätigungen gelten als genehmigt sofern nicht umgehend Widerspruch seitens des Kunden bzw. Käufers erfolgt. Der Vertrag kommt alternativ auch durch Erfüllung des Ver-tragsangebotes, insbesondere durch die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware zustande.
b. Abweichende Bedingungen. Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbraucher-geschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) in schriftlicher Form vorliegen um rechtswirksam zu sein.
c. Sollte die Auftragsbestätigung oder eine sonstige rechtsverbindliche Erklärung unseres Unternehmens Schreib- oder Druckfehler beinhalten oder sollten der Preisfestlegung Übermittlungsfehler zugrunde liegen ist unser Unternehmen berechtigt die Erklärung wegen Irrtums anzufechten, wobei unserem Unternehmen die Beweislast bzgl. des Irrtums obliegt. Evtl. erhaltene Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich er-stattet.

3) Rücktritt
a. Rücktrittsrecht. Ein Kunde kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn es sich bei dem zugrundeliegen-den Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat, dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind und bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefer-tigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Dieser Rücktritt kann binnen einer Woche nach Erhalt der Auftragsbestätigung samt allgemeiner Geschäftsbedingungen (inkl. Rücktrittsrechtsbelehrung) schriftlich erklärt werden. Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, hat er bereits ge-lieferte Waren umgehend, spätestens aber binnen 14 Tagen, auf eigene Gefahr an unser Unternehmen zu retournieren. Die Rücksendeadresse lautet: Neumann GmbH, Leithagasse 15, 2473 Potzneusiedl.
b. Stornogebühren. Bei dem Storno des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, unbeschadet der Geltend-machung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bzw. Entgeltes gem. § 1168 ABGB eine Stornoge-bühr von 10 Prozent, bei Sonderanfertigungen nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 30 Prozent der Auftragssumme zu verlangen. Im Falle eines rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktrittes nach § 3 KSchG (siehe Punkt 3a.) sind Spesen nach Maßgabe von § 4 KSchG vom Kunden zu bezahlen.

4) Preise
a. Die im Vertrag angegebenen Preise gelten unverpackt ab Werk (=EXW lt. Incoterms 2010) Potzneusiedl zu-züglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer, es sei denn es wurde im Vertrag gegenteiliges vereinbart. Die Verrechnung erfolgt in Euro (EUR).

5) Zahlung
a. Zahlungsziel. Die Zahlungsbedingungen werden ausdrücklich im Vertrag festgehalten. Falls der Kunde der vereinbarten Zahlungsbedingung nicht nachkommt ist unser Unternehmen berechtigt allfällige Teil- oder Gesamtlieferungen zurückzuhalten. Etwaige Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
b. Mahn- und Inkassospesen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen unserem Unternehmen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
c. Verzugszinsen. Bei - auch unverschuldetem - Zahlungsverzug wird als Ersatz für die unserem Unternehmen auflaufenden Kreditspesen vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfällig darüber hinaus gehenden Schadens ein Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank berechnet. Bei Verbrauchergeschäften gilt ein Zinssatz von 4 Prozent.

6) Erfüllungsort
a. Sofern kein bestimmter Lieferort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens.

7) Lieferung
a. Liefertermine. Soweit nicht ausdrücklich Fixtermine vereinbart wurden, gelten die bedungenen Liefertermine als voraussichtliche Termine.
b. Teillieferungen. Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.
c. Mehr- oder Minderlieferungen. Bei Sonderanfertigungen oder personalisierten Artikeln kann die Liefermen-ge um bis zu 10% höher oder niedriger gegenüber der vertraglich vereinbarten Liefermenge ausfallen.
d. Gefahrenübergang. Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über (Gefahrenübergang). Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferungen ab Werk die Übergabe an den Frachtführer bzw. bei Lieferung frei Haus der Übergang der Verfügungsmacht an den Kunden.

8) Gewährleistung
a. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei den übrigen Ge-schäften gelten folgende Abweichungen: wurden augenfällige Mängel nicht sofort gerügt oder sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderen als unserem Unternehmen verändert worden, es sei denn, bei Notreparaturen oder bei Verzug unseres Unternehmens mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel aus § 924 ABGB der Kunde zu be-weisen. Unser Unternehmen hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache.

9) Sonstiges
a. Geringfügige Leistungsänderungen. Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Abweichungen von zB Maßen, Farben, Holzbild, Maserung und Struktur. Unsere fertigungsspezifischen Toleranzen betragen +/-1,5mm bei allen Längenmaßen und +/-1 Grad bei allen Winkelmaßen.
b. Maßangaben und Datenbeistellung durch den Kunden. Werden vom Kunden Pläne, Skizzen oder Druckdaten beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht Ihre Unrichtigkeit of-fenkundig ist. Erweist sich eine Angabe des Kunden als unrichtig, so hat unser Unternehmen den Kunden sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.
c. Datenübernahme durch unser Unternehmen. Zur Herstellung von Aufdrucken bzw. Personalisierungen bzw. Druckwerkzeugen sind digitale Dateivorlagen notwendig. Diese sollten in Originalgröße in einem Vek-tor-Datenformat (1c; 100% schwarz) per E-Mail oder auf Datenträger übermittelt werden. Alternativ können die Daten auch als Pixeldaten (1c; 100% schwarz) in ausreichender Auflösung (mind. 300dpi bei Originalgrö-ße) beigestellt werden. Bei mehrfarbigen Aufdrucken sind die Daten farbgetrennt (wieder jeweils 1c bzw.
100% schwarz) anzulegen. Es muss beachtet werden, dass die Daten 1:1 übernommen werden und der Kunde für etwaige Fehler die Verantwortung trägt. Bei offenkundigen mangelhaften Daten setzt sich unser Unternehmen mit Ihnen in Verbindung.
d. Zertifizierungen. Für etwaige Artikel seitens des Kunden gewünschte oder benötigte Angaben zur Zertifizie-rung (zB PEFC, FSC, IPPC bzw ISPM) müssen bei Vertragsabschluss ausdrücklich seitens des Kunden be-kanntgegeben werden.
e. Eigentums- und Verfügungsrechte. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Ka-taloge, Muster und Fotos bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung, Vervielfälti-gung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens. Darüber hinaus sind für den Kunden angefertigte und an den Kunden verrechnete Druck- und sonstige Werkzeuge Eigentum unseres Unterneh-mens und nur zur internen Wiederverwendung bestimmt. Weiters behalten wir uns das Recht vor Druck- und sonstige Werkzeuge nach einem Zeitraum von drei Jahren in welchem diese nicht verwendet wurden ohne Rücksprache zu entsorgen. Unser Unternehmen hat darüber hinaus das Recht von für den Kunden an-gefertigten Produkten Fotoaufnahmen zu erstellen und diese gegebenenfalls für Prospekte, Kataloge und Web zu verwerten.

10) Eigentumsvorbehalt
a. Alle gelieferten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. Bei Zah-lungsverzug des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.
b. Verfügung und Zugriff auf Vorbehaltseigentum. Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung unseres Unternehmens untersagt. Zugriffe Drit-ter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind unserem Unternehmen sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat unser Unternehmen schad- und klag-los zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.

11) Gerichtsstand
a. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde lie-gen, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den (Haupt)-Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, sofern der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Spren-gel dieses Gerichtes seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hat.

12) Rechtswahl
a. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG / UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen, auch wenn der Kunde bzw. Käufer seinen Wohnort oder Firmensitz im Ausland hat.

13) Vertragstext AGB
a. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf der Internetseite unseres Unternehmens eingesehen werden und auch auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Gemeinsam mit der Auftragsbestäti-gung werden Ihnen weiters auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugesendet.

14) Salvatorische Klausel
a. Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten alle anderen ihre Gültigkeit.